Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MS Metalltechnik Schießl GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der MS Metalltechnik Schießl GmbH, Ziegeleistraße 10, 92444 Rötz, Deutschland (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
Technische Unterlagen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Konstruktive, materialbedingte oder fertigungstechnische Abweichungen im branchenüblichen Rahmen bleiben vorbehalten, soweit sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch bei Teillieferungen.
§ 7 Abnahme
Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Fertigstellung durchzuführen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie in Gebrauch genommen wurde oder der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
§ 8 Mängelrechte
Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Weitergehende Mängelansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
§ 11 Schutzrechte und Unterlagen
An Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte vor.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026